So ist Ihr Geld gesichert.
Einlagensicherung
Jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen in Österreich entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, ist gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Raiffeisen Bankengruppe ist als gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt. Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) nimmt seit 29. November 2021 die Funktion der Sicherungseinrichtung für die angeschlossenen Institute wahr.
Mitglieder
Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG). Für die Raiffeisenbanken, für die Raiffeisenlandesbanken, für die Raiffeisen Bank International AG und ihre österreichischen Tochtergesellschaften nimmt die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen die Funktion als gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung wahr.
Hier finden Sie eine Liste all jener Institute, die der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen angehören.
Informationen
Hier finden Sie den gesetzlich vorgesehenen Informationsbogen: